Jugendschutz beim TSV Großdeinbach
Das Bundeskinderschutzgesetz ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist der Schutz Minderjähriger vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen.
In diesem Gesetz ist festgelegt, dass hauptamtlich Beschäftigte und neben- und ehrenamtlich tätige Personen in der Jugendarbeit bei bestimmten Tätigkeiten durch ein erweitertes Führungszeugnis nachweisen, dass sie nicht wegen einer einschlägigen Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorbestraft sind. Erst dann können diese Personen in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit tätig werden.
Ehrenamtliche Trainer im Jugendbereich unseres Vereins haben in der Regel ein hohes Vertrauensverhältnis zu den Ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Auch die Hierarchie/Machtverhältnisse sind klar zu Gunsten des Trainers geregelt. Nicht immer sind weitere betreuende Personen anwesend, auch sind Übernachtungsaktionen möglich. Das regelmäßige Training und der regelmäßige Spiel/Turnierbetrieb führen zu einer hohen Intensität des Zusammenarbeitens zwischen Kindern und Trainern.
Aus den genannten Gründen besteht ein gewisses Gefahrenpotential für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, so dass alle Trainer im Jugendbereich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen sollen. Da der Antrag häufig einige Zeit dauert, wird von den Trainern und Betreuern eine Selbstverpflichtungserklärung vor Aufnahme der Trainertätigkeit gefordert. Die Trainer und Betreuer führen ihre Tätigkeiten basierend auf einem eigens dafür aufgestellten Verhaltenskodex aus und um die Ausführung der täglichen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu unterstützen wurden Verhaltensregeln erstellt. Diese dienen in erster Linie dem Schutz des Kindes, sowie auch den Trainern und Betreuern vor falschem Verdacht.
Die Selbstverpflichtungserklärung wird ebenso von gelegentlich unterstützenden Eltern gefordert.
Diese Selbstverpflichtungserklärungen werden bei der Jugendschutzbeauftragten des TSV Großdeinbach Frau Franziska Schulz – Tel.: 0177 7144 511 – E-Mail: jugendschutz@tsv-grossdeinbach.de hinterlegt. Unsere Jugendschutzbeauftragte steht Ihnen bei Fragen zum Thema Jugendschutz beim TSV Großdeinbach zur Verfügung.
Alle Vereinsmitglieder und auch Eltern sind aufgefordert, auf die uns anvertrauten Kinder / Jugendlichen zu achten.
Der Vorstand möchte alle Beteiligten bitten, den Jugendschutz beim TSV Großdeinbach zu unterstützen.
TSV Großdeinbach 1897 e.V.
Der Vorstand